04.07.2005, 16:11
Förderung der Prostition,, müsste halt genauer definiert werden. Solange es auf freiwilliger Basis geschieht, ist, meiner Meinung nach, nichts dagegen einzuwenden.
Zuhälterei, in Verbindung mit Zwangsprostition, oder Ausnutzung einer Notlage, gehört dagegen streng bestraft.
Gruss wawi
Zuhälterei, in Verbindung mit Zwangsprostition, oder Ausnutzung einer Notlage, gehört dagegen streng bestraft.
Gruss wawi
sex ist nicht alles, aber ohne sex ist alles nichts