04.07.2005, 18:30
Hallo Wawi,
die Förderung der Prostitution ist tatsächlich im Gesetzestext nicht näher erläutert. Diese definitorische Lücke haben im Laufe der Zeit aber unzählige Urteile deutscher Gerichte und einige weitere Rechtsverordnungen gefüllt. Wer es genau wissen will, der muss sich wohl oder übel durch die einschlägigen Kommentare zu den §§180 und 181 StGB durcharbeiten.
Gruß von Sir Thomas (der in dieser Zeit lieber poppon geht) gD
die Förderung der Prostitution ist tatsächlich im Gesetzestext nicht näher erläutert. Diese definitorische Lücke haben im Laufe der Zeit aber unzählige Urteile deutscher Gerichte und einige weitere Rechtsverordnungen gefüllt. Wer es genau wissen will, der muss sich wohl oder übel durch die einschlägigen Kommentare zu den §§180 und 181 StGB durcharbeiten.
Gruß von Sir Thomas (der in dieser Zeit lieber poppon geht) gD