10.01.2009, 03:34
Lattman schrieb:Hi,
habe seid 5 Jahren ein Navi..
ein das man an die Scheibe hängt,
und kenne das nur so,
das das eine erweiterung der POI Dateien ist.
Das heißt man lädt die bekannten Unfallschwerpunkte / Blitzer als POI Datei ein, und diese wird dann beim erreichen der Fahrt angezeigt, evtl. mit Akkustischen Signal.
Ist denn dann eine solche Datensammlung auch schon Illegal?
http://www.wdr.de/themen/verkehr/1/navig...ndex.jhtml
Radarwarner in Navigationsgeräten sind selbst eine Falle
Flenspunkte und 75 Euro für Radarwarner
Technikmuffel, die versäumen, den Radarwarner ihres Navigationsgeräts auszuschalten, bekommen oft Ärger mit der Polizei. Darauf weist aber kaum ein Gerätehersteller deutlich genug hin.
![[Bild: navigation_radar2_160q.jpg]](http://www.wdr.de/themen/verkehr/1/navigationsgeraete_radarwarner/_img/navigation_radar2_160q.jpg)
![[Bild: lupe_plus.gif]](http://www.wdr.de/themen/_config_/nav/2006/efefdd//lupe_plus.gif)
Die Preise für mobile Navigationsgeräte purzeln, und immer öfter ersetzt das digitale Gerät den Straßenatlas auf Papier. Dutzende Funktionen, die nicht unbedingt gebraucht werden, gibt es gratis dazu. Eine davon ist manchmal eine Software, die vor festinstallierten Radarfallen warnt - doch das ist in Deutschland verboten, besagt der
![[Bild: punktpfeil.gif]](http://www.wdr.de/themen/_config_/nav/2004/fafafa/punktpfeil.gif)
Stellt sich also die Frage, ob Handel und Hersteller hinreichend darauf hinweisen, dass die Radarwarnfunktion in Deutschland ausgeschaltet werden muss? Hr. XXX aus Ennepetal meint, nein. Er hat sich ein preisreduziertes Navigationsgerät eines niederländischen Herstellers gekauft, das in Deutschland weit verbreitet ist. In der Bedienungsanleitung sei zwar auf die Funktion der Radarwarnung, jedoch nicht auf den Konflikt mit der deutschen Straßenverkehrsordnung hingewiesen worden, berichtete der Autofahrer in der WDR-Sendung Aktuell. Der Hersteller sagte auf WDR-Anfrage: Auf seiner Homepage stünden Informationen dazu. Es sei zudem nicht verboten, die Warnungen vor den Radarkontrollen in die Routenplanung einzubeziehen.
Polizei hat nichts gegen mündliche Radarwarnungen
Wer übrigens glaubt, die Radarwarnungen im Navigationsgerät seinen legal, weil einige Radiosender so genannte "Blitzerwarnungen" in ihre Verkehrshinweise aufnehmen, der irrt. Denn hier handelt es sich um eine mündliche Warnung - vergleichbar mit dem Hinweis einer Nachbarin auf eine Radarkontrolle. Die Straßenverkehrsordnung regelt in
![[Bild: punktpfeil.gif]](http://www.wdr.de/themen/_config_/nav/2004/fafafa/punktpfeil.gif)
"Die Geräte sind verboten und ich wundere mich, dass man sie trotzdem kaufen kann", sagte der verkehrspolitische Sprecher des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), Gerd Lottsiepen, gegenüber WDR.de. Der Club sei dagegen, die Warngeräte zu erlauben: "Die Kontrollen machen schon Sinn und verbessern die Verkehrssicherheit". Mit den Geräten würden diese Kontrollen ad absurdum geführt. "Zudem ist theoretisch nicht auszuschließen, dass ein Autofahrer, der ohne ersichtlichen Grund langsamer wird, nicht auch eine Gefahr für folgende Fahrzeuge sein kann", so Lottsiepen.
Es hat noch keiner eine Frau verloren, indem er Geld hinterher jagt, aber mann kann viel Geld verlieren, indem mann einer Frau hinterher jagt.
(Ausnahmen bestätigen auch diese Regel)
(Ausnahmen bestätigen auch diese Regel)