09.01.2009, 07:12
Ich habe ein Navi mit der Option die
Stationären Blitzanlagen (Starenkästen)
anzeigen zu lassen.
Der ADAC meint, das mit Verweis auf
§ 23 STVO, der Betrieb dieser Option
nicht erlaubt wäre......
mit der Folge
.... Punkte in Flensburg
.... 75 Euro Strafe
.... evtl. Konfiszierung des Gerätes
Frage mich, wenn dies in Deutschland
verboten ist, warum die Geräte mit
der Software-Option verkauft werden.
Hat jemand von euch Erfahrungen
(evtl. bei Polizeikontrollen) gemacht,
oder weiß wie genau die Rechtslage
dazu aussieht (Grauzone??) ????
Stationären Blitzanlagen (Starenkästen)
anzeigen zu lassen.
Der ADAC meint, das mit Verweis auf
§ 23 STVO, der Betrieb dieser Option
nicht erlaubt wäre......
mit der Folge
.... Punkte in Flensburg
.... 75 Euro Strafe
.... evtl. Konfiszierung des Gerätes
Frage mich, wenn dies in Deutschland
verboten ist, warum die Geräte mit
der Software-Option verkauft werden.
Hat jemand von euch Erfahrungen
(evtl. bei Polizeikontrollen) gemacht,
oder weiß wie genau die Rechtslage
dazu aussieht (Grauzone??) ????
Es hat noch keiner eine Frau verloren, indem er Geld hinterher jagt, aber mann kann viel Geld verlieren, indem mann einer Frau hinterher jagt.
(Ausnahmen bestätigen auch diese Regel)
(Ausnahmen bestätigen auch diese Regel)