Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB)
Lustwandel schrieb:Nö, die ist minderjährig ...
14 bis 18-jährige sind schon strafmündig, nach dem Jugendstrafrecht.
18 bis 21-jährige ("Heranwachsende") können auch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn ihre geistige Reife dem eines Jugendlichen entspricht.

Gruß, PP35
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Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB) - von PP35 - 06.12.2008, 21:54