06.12.2008, 21:54
Lustwandel schrieb:Nö, die ist minderjährig ...14 bis 18-jährige sind schon strafmündig, nach dem Jugendstrafrecht.
18 bis 21-jährige ("Heranwachsende") können auch noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn ihre geistige Reife dem eines Jugendlichen entspricht.
Gruß, PP35