Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB)
stepo69 schrieb:Was ist mit 'ner 16-jährigen, die aus Spaß ein derart gekonntes Make-Up auflegt, dass ihre gesamte Umwelt fest davon überzeugt ist, sie sei bereits volljährig. Macht die sich dann damit auch schon strafbar?
Nö, die ist minderjährig Wink

Du als volljähriger hast Dich davon zu überzeugen das Dein gegenüber ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB) - von Lustwandel - 06.12.2008, 02:03