05.12.2008, 23:02
Lustwandel schrieb:Ich glaube nicht das das Gesetzt vor dem BVG bestehen kann, aber ich möchte nicht in die Lage kommen das ausfechten zu müssen, verständlich, nicht wahr ?
Nun gut, das ist natürlich nachvollziebar. Ihr seid zumindest auf der sicheren Seite, wenn ihr vom Worst Case ausgeht.