01.12.2008, 23:00
Natürlich bekommt man den Flug ersetzt, wenn er nicht stattfinden kann, weil der Flughafen besetzt ist, so wie jetzt. Das ist aber auch ein Sonderfall.
Was anderes ist es, wenn man den Flug stornieren will, weil man "Angst" hat in das Land zu fliegen, aber der Flug stattfinden würde. Da bekommt man Beweisnot ohne AA Reisewarnung. Wenn da die Airline nicht kooperationsbereit ist, wird das nix mit kostenlosem Storno.
Dann lies das mal:
http://www.derwesten.de/nachrichten/reis...etail.html
Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin haben Touristen allerdings weiterhin keinen generellen Anspruch darauf, ihre Thailand-Reisen kostenfrei ändern oder absagen zu dürfen. Dies sei erst dann der Fall, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgeben würde.
Noch schlimmer:
http://www.focus.de/reisen/reisefuehrer/...30278.html
Wer nur ein Flugticket Richtung Thailand gebucht hat und jetzt nicht mehr fliegen will, kann nur auf die Kulanz der Airlines hoffen. Denn Individualtouristen haben grundsätzlich kein Reiserücktrittsrecht auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung erlässt. Sie haben schließlich nur die Beförderung gebucht, sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser, die juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität.
Was anderes ist es, wenn man den Flug stornieren will, weil man "Angst" hat in das Land zu fliegen, aber der Flug stattfinden würde. Da bekommt man Beweisnot ohne AA Reisewarnung. Wenn da die Airline nicht kooperationsbereit ist, wird das nix mit kostenlosem Storno.
Dann lies das mal:
http://www.derwesten.de/nachrichten/reis...etail.html
Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin haben Touristen allerdings weiterhin keinen generellen Anspruch darauf, ihre Thailand-Reisen kostenfrei ändern oder absagen zu dürfen. Dies sei erst dann der Fall, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgeben würde.
Noch schlimmer:
http://www.focus.de/reisen/reisefuehrer/...30278.html
Wer nur ein Flugticket Richtung Thailand gebucht hat und jetzt nicht mehr fliegen will, kann nur auf die Kulanz der Airlines hoffen. Denn Individualtouristen haben grundsätzlich kein Reiserücktrittsrecht auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung erlässt. Sie haben schließlich nur die Beförderung gebucht, sagt Birgit Zandke-Schaffhäuser, die juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität.