Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB)
stepo69 schrieb:Ich glaube kaum, dass man generell Bilder von Mädels meint, die man zwar auf unter 18 schätzen könnte, die es aber nicht sind.
Doch, genau das ist gemeint. Wenn auf einem Bild in diesem Forum die Dame jünger aussieht wie 18 entfernen wir die Bilder da wir uns ansonsten strafbar machen.

Ich glaube nicht das das Gesetzt vor dem BVG bestehen kann, aber ich möchte nicht in die Lage kommen das ausfechten zu müssen, verständlich, nicht wahr ?

Gruß
lw
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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Diskussion zur Neureglung Jugendpornografie (§ 184c StGB) - von Lustwandel - 01.12.2008, 21:58