01.12.2008, 20:51
Es ist doch die Sprache von "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen", also Geschehen, nicht Aussehen.
Ich denke, es ist gemeint Darstellungen, die so aussehen, wie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, die aber bei der Aufnahme nicht wirklich formalrechtlich solche Handlungen sind. Und damit meine ich nicht Handlungen mit Volljährigen, die minderjährig aussehen, sondern Handlungen mit Minderjährigen, die sexuelle Handlungen vortäuschen.
Aber am besten schaut man sich den Gesetzestext komplett an. Eventuell gibt es Kommentare dazu von den Vorlageerstellern, was sie mit dem Text gemeint haben.
Gruß,
PP35
Ich denke, es ist gemeint Darstellungen, die so aussehen, wie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, die aber bei der Aufnahme nicht wirklich formalrechtlich solche Handlungen sind. Und damit meine ich nicht Handlungen mit Volljährigen, die minderjährig aussehen, sondern Handlungen mit Minderjährigen, die sexuelle Handlungen vortäuschen.
Aber am besten schaut man sich den Gesetzestext komplett an. Eventuell gibt es Kommentare dazu von den Vorlageerstellern, was sie mit dem Text gemeint haben.
Gruß,
PP35