01.12.2008, 12:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.12.2008, 13:01 von hallodri666.)
Hustler Europe legt Verfassungsbeschwerde ein 
:nein:
Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes §184c Strafgesetzbuch gibt es die ersten klage gegen den Gesetzgeber.
Hustler Europe, eine Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch.
Laut § 184c Strafgesetzbuch, verbietet es den gewerblichen Vertrieb von Pornofilmen mit erwachsenen Darstellern, die ein jugendliches Erscheinungsbild aufweisen.
Die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe rügt Eingriffe des § 184c Strafgesetzbuch in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Ziel ist die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller.
Zudem ist beantragt durch einstweilige Anordnung den § 184c Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie.
Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärt: Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.


Nur wenige Tage nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes §184c Strafgesetzbuch gibt es die ersten klage gegen den Gesetzgeber.
Hustler Europe, eine Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch.
Laut § 184c Strafgesetzbuch, verbietet es den gewerblichen Vertrieb von Pornofilmen mit erwachsenen Darstellern, die ein jugendliches Erscheinungsbild aufweisen.
Die Verfassungsbeschwerde von Hustler Europe rügt Eingriffe des § 184c Strafgesetzbuch in die Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit. Ziel ist die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller.
Zudem ist beantragt durch einstweilige Anordnung den § 184c Strafgesetzbuch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde außer Kraft zu setzen.
Der deutsche Gesetzgeber greift in unsere Grundrechte ein. In der Tradition von Larry Flynt wehren wir uns gegen die weitere Kriminalisierung von Pornografie.
Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärt: Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.