30.11.2008, 19:36
Lustwandel schrieb:http://www.spin.de/forum/20/-/b13d
http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html
Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt.
Aua RR, da sind Dir aber schön die Pferde durch. Aber recht hast Du!
Den Abschnitt oben finde ich einfach genial: Wo ist das Regulativ wo drin steht, was ein "durchschnittlicher Betrachter" ist?
Grüsse Sagesesam