20.11.2008, 17:04
Carloco schrieb:Man, was für ein großartiges deutsches Rechtssystem, dass mir aber bei Türgeschäften ein Rücktrittsrecht einräumt (§ 355, BGB)
LOL, das gilt aber nur für Deine eigene Haustür

sloopy schrieb:Der Dienstleistungsvertrag beinhaltet aber auch eine Dienstleistung. Und wenn schon vor Beginn die Stimmung dreht, geht man besser wieder.
Die Stimmung ist ja anscheinend deswegen gekippt, weil der Gast etwas zu stürmisch losgelegt hat und sie damit wohl nur zum Ausdruck gebracht hat, dass sie das nicht mag. Aber wie bereits gesagt wurde, soll das jeder selbst entscheiden

Xebrano
Been there, done that.