20.11.2008, 01:25
Ja,
Man, was für ein großartiges deutsches Rechtssystem, dass mir aber bei Türgeschäften ein Rücktrittsrecht einräumt (§ 355, BGB)
Carloco, amused
Xebrano schrieb:schon vor dem Händewaschen und sogar auch vor dem Bezahlen anfassen Xebranoist schon eine echte Sauerei.
Xebrano schrieb:Zumal Du eigentlich mit ihr einen gültigen Dienstleistungsvertrag geschlossen hast und Deiner Zahlungspflicht daraus nicht nachgekommen bist.
Xebrano
Man, was für ein großartiges deutsches Rechtssystem, dass mir aber bei Türgeschäften ein Rücktrittsrecht einräumt (§ 355, BGB)
Carloco, amused