22.10.2008, 20:04
Friese schrieb:Wie sieht es denn in dem Laden mit FO aus? Die Bayerische Hygieneverordnung wird da wohl auch greifen,oder
Ein Club ohne FO ist doch Mist:nein:
Friese,der sich gern blank blasen lässt
Für den angeblich größten FKK-Club Oberbayerns gilt natürlich auch die Bayerische Hygieneverordnung.
Siehe Kontakt/Impressum:
Zitat:Bayerische Hygieneverordnung § 6
Die Anzahl der Neuinfektionen sexuell übertragbarer Krankheiten ist angestiegen. Durch ungeschützten Sexualverkehr, können sich sowohl Freier als auch Prostituierte mit HIV oder einer anderen sexuell übertragbaren Krankheit anstecken.
Laut der Bayerischen Hygieneverordnung § 6 vom 16. Mai 2001 besteht für Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang: "Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden." Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr und kann ungeschützt z.B. auch Hepatitis und Syphilis übertragen.
Eine regelmäßige freiwillige ärztliche Untersuchung - auch wenn es keine "Bockscheinpflicht" mehr gibt - hilft, die eigene Gesundheit, die der Angehörigen, der Kolleginnen, der Freier und deren Familien zu schützen. Sie garantiert aber nicht den Erhalt der Gesundheit - nur
geschützter Verkehr mit Kondomen minimiert gesundheitliche Risiken!
carolusMAGNUS
