17.10.2008, 11:15
??? schrieb:Also auf keinen Fall abwimmeln lassen, zur Not mit der Kassenärtzlichen Vereinigung oder einen Anwalt drohen.
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Anwalt wahrscheinlich zu aufwendig, die KVen kümmern sich leider sehr wenig um sowas,, aber es gibt aber schon ne Menge Patientenschutzvereine.
Stark hilft hier der Verweis auf ein gesetzlich notwendiges Qualitätsmanagement-Handbuch. Dies muss jede Praxis bis ende des jahres schriftlich vorliegen haben, haben aber schätzungsweise erst 10% aller Ärzte in Deutschland. Darin muss u.a. die Vorgehensweise der terminvergabe geregelt sein. Wenn dies nicht vorliegt ab 1.1.09, verlieren die Praxen automatisch ihre Haftpflicht und verlieren damit jedem rechtsstreit ohne Anhörung. Verletzung geltendes Rechtes SGB V §135ff. Ist heute schon bei Verfahren nach Infektionsschutzgesetzt im Zusammenhang mit Hygieneplan Rechtspraxis.
Ein Drohung in diesem Bereich versetzt jetzt schon Berge.
der irru