25.09.2008, 14:25
Grundsätzlich sollte ja erst geklärt werden, ob es sich um einen Werkvertrag (herbeiführen eines definierten Zieles, hier Orgasmus des Freiers) oder einen Dienstvertrag (hier sexuelle Dienstleistungen) handelt. Bei einem Dienstvertrag hätte sie ihren Teil mit blasen und "hinhalten" :ficken2:erledigt - beim Werkvertrag erst mit Abschuß :bj
Hoffe, ich hab das in der Berufsschule (damals...) richtig verstanden...
gruss asiafan
Hoffe, ich hab das in der Berufsschule (damals...) richtig verstanden...
gruss asiafan