25.09.2008, 12:16
Auch wenn es einigen Dienstleisterinnen im Forum vielleicht nicht gefällt, ist die Sache doch ganz klar:
# Vereinbart waren 20 Minuten Dienstleistung
# implizite Vereinbarung war der Orgasmus in diesem Zeitraum, das ist ja schliesslich Sinn und zweck der Übung.
# Ob dafür nun 3, 30 oder 300 Euro als Entlohnung vereinbart werden, ist grundsätzlich erstmal nebensächlich.
Geliefert wurden scheinbar 10 Minuten Dienstleistung, ohne Orgasmus. Wenn 20 Minuten Dienstleistung nicht zum Erfolg führen, mag die Dienstleisterin argumentieren, das irgendwann mal Schluss sein muss. So ist es aber klarer Fall von Minderleistung. Der Bitte um Nachbesserung wurde nicht entsprochen.
Ob man das jetzt Betrug nennen muss, weiß ich nicht. Trotzdem ist das Verhalten des Kunden im positiven Sinne mutig.
Cl, die Flagge der Männersolidarität hochhaltend.
# Vereinbart waren 20 Minuten Dienstleistung
# implizite Vereinbarung war der Orgasmus in diesem Zeitraum, das ist ja schliesslich Sinn und zweck der Übung.
# Ob dafür nun 3, 30 oder 300 Euro als Entlohnung vereinbart werden, ist grundsätzlich erstmal nebensächlich.
Geliefert wurden scheinbar 10 Minuten Dienstleistung, ohne Orgasmus. Wenn 20 Minuten Dienstleistung nicht zum Erfolg führen, mag die Dienstleisterin argumentieren, das irgendwann mal Schluss sein muss. So ist es aber klarer Fall von Minderleistung. Der Bitte um Nachbesserung wurde nicht entsprochen.
Ob man das jetzt Betrug nennen muss, weiß ich nicht. Trotzdem ist das Verhalten des Kunden im positiven Sinne mutig.
Cl, die Flagge der Männersolidarität hochhaltend.
"Du gehst nicht auf den Strich, Hartz 4 muss reichen!”
K.I.Z.
K.I.Z.