22.09.2008, 16:24
MaTT schrieb:Wobei mir diese beiden - zugegebenermaßen etwas aus
dem Kontext gerissen - Zitate dann doch zu denken geben ...
Da das LSH lt. § 69 des LSH-Print-Gesetzes zu dieser Gegendarstellung verpflichtet
ist, möchte ich hiermit davon Gebrauch machen:



1). Es ist NICHT RICHTIG, dass mir Nibi seine Trennung per SMS mitgeteilt hat
2). Es ist NICHT RICHTIG, dass ich Nibi´s Club-Ehefrau war. falls dies jemand vermuten täten sollen könnte
3.) Es ist richtig, dass mir Nibi seine Club-Begleitschaft gekündigt hat, dies allerdings per Einschreiben mit Rückschein
BTOL - (§69 LSH auch genannt der Leckst-Du-Mich-Leck-Ich-Dich-Paragraph)