10.08.2008, 12:30
Winnetou schrieb:..DANKE für die Info.
der Wohnungseigentümer muss nicht unbedingt der Boss der Mädchen sein. Ich dachte eher an den Fall, dass eine Hure in ihrer Eigenschaft als Geschäftsfrau sich ein Appartement anmietet, welches zur Prostitutionsausübung geeignet und auch genehmigt ist, sie dort weitere Mädchen engagiert, die für sie arbeiten und nach dem Tarif Halbe/Halbe 50 % der Freiereinnahmen an die Geschäftsinhaberin abführen, wobei die beschäftigten Mädchen über eine Art Sonderregelung die Zuschläge für die Serviceextrasals weitere Motivation behalten können.
Nach diesem Modell zahlt die Geschäftsinhaberin die Miete und die sonstigen Nebenkosten, die Mädchen zahlen *nur* den anteiligen und vereinbarten Freierlohn an die Geschäftsinhaberin.
Das scheint ja ein hochinteressantes Geschäftsmodell zu sein. Vielleicht versuche ich mal, dass hier in Hannover umzusetzen.
Hast du eventuell von einer der professionellen Damen noch tiefergehende Informationen ?
Man will ja dabei nicht diesselben Fehler machen, die einige Mädels schon hinter sich haben ?
Muss der Mieter der Wohnung eigentlich eine professionelle Hure sein oder kann ich auch als Mieter auftreten ?
Oder ist das dann Forderung der Prostitution ?
Winnetou schrieb:mein Juraprofessor hat gesagt *wer sich verteidigt klagt sich an*.Oh prima, darf ich dir dann mal per PN eine juristische Frage stellen, da scheinst du ja auch Ahnung zu haben.