10.08.2008, 11:53
??? schrieb:@winnetou
Ich muss noch mal nachfragen, das läßt mir keine Ruhe. Habe die ganze Zeit darüber nachgedacht.
Ist das wirklich so, dass die Mädchen in den Wohnungen von ihrem Fickgeld was an den Wohnungseigentümer abgeben müssen ?
Ist das denn zulässig ? Die müssen doch Miete zahlen und dann auch noch was obenauf?
Und wer sind denn die special guests, die besonders behandelt werden ? Was bekommen die denn beosnderes ?
Hallo ???,
der Wohnungseigentümer muss nicht unbedingt der Boss der Mädchen sein. Ich dachte eher an den Fall, dass eine Hure in ihrer Eigenschaft als Geschäftsfrau sich ein Appartement anmietet, welches zur Prostitutionsausübung geeignet und auch genehmigt ist, sie dort weitere Mädchen engagiert, die für sie arbeiten und nach dem Tarif Halbe/Halbe 50 % der Freiereinnahmen an die Geschäftsinhaberin abführen, wobei die beschäftigten Mädchen über eine Art Sonderregelung die Zuschläge für die Serviceextras

Nach diesem Modell zahlt die Geschäftsinhaberin die Miete und die sonstigen Nebenkosten, die Mädchen zahlen *nur* den anteiligen und vereinbarten Freierlohn an die Geschäftsinhaberin.
Special guests

Ich hoffe, ich konnte das jetzt alles klarstellen, wobei wir vom Thema in meiner Ausgangsfrage #1 abgekommen sind. Es ging ja darum, welche Möglichkeiten es gibt, ein date auch spontan und nicht schon Tage im Voraus zu verabreden. So hoffe ich, dass die Olympiade die Sache etwas entschärft


Gruss von Winnetou
