11.07.2008, 12:01
BlueMan schrieb:Einwand !!!
Falsche Fragestellung: Das Überholen von einspurigen Fahrzeugen ist im Überholverbot (Zeichen 276) nicht verkehrswidrig. Im Gegenteil, wer zu langsam fährt verstößt gegen §3 StVO (Geschwindigkeit):
Mir dünkt, nicht jeder hier im Forum ist ein Verkehrs(recht)experte .. ?!?![]()
Wen zum Geier interessiert bei so einem Anblick


Just my2cents...

Internet Explorer ist wie ungeschützter Geschlechtsverkehr: Alle sind aufgeklärt, was die Nachteile angeht und dennoch gibts noch Leute die da anderer Meinung sind.
(gefunden auf ibash.de)
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