13.09.2005, 08:26
11.09.05 |
Arbeitslose können sich mit Zuschüssen der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Prostituierte selbstständig machen.
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Überbrückungsgeld Finanzspritze für Existenzgründer
Das geht dem FOCUS zufolge aus einem Schreiben von BA-Chef Frank-Jürgen Weise an den CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Fuchtel hervor. Darin bestätigte Weise, dass die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Bereich der Prostitution mit Existenzgründungszuschuss oder Überbrückungsgeld nicht ausgeschlossen ist.
Voraussetzung sei unter anderem eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Geschäftskonzepts. Frank-Jürgen Weise erwähnte zwar konkrete Einzelfälle. Da die BA aber keine entsprechende Statistik führe, gebe es keine Zahlen. Die BA bemühe sich zwar um strenge Prüfung, sei zu den Zuschüssen aber gesetzlich verpflichtet. Denn das 2002 von Rot-Grün in Kraft gesetzte Prostitutionsgesetz sichere sexuelle Dienstleistungen rechtlich ab.
* Interessant für alle Neuanfängerinnen *
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Bumse lieber heute als morgen, denn was kannst du dir heute besorgen, verschiebe nicht auf morgen.