29.05.2008, 19:53
my2cents schrieb:...so wie es sich liest, hat eine Dame zufällig herausgefunden, dass eine Selbstbedienungszapfsäule
bei Beträgen zwischen 71 und 80 Euro keine Abbuchung durchführt und dieses Wissen fleißig genutzt.
Dabei waren die Richter wirklich kreativ: Da ja die normalerweise in Frage kommenden Paragraphen
des StGB wie Diebstahl, Unterschlagung, Einbruch, etc. nicht greifen, werfen sie jetzt der Frau für den
Vorgang des Einführens der Bankkarte und des Tankens Computerbetrug (sic!) vor...
Klingt abenteuerlich? Lest selbst: http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php...doch-nicht
interessant ;-)
wenn ich das Statement vom Stasianwalt lese, denke ich mir der sollte gerade mitangeklagt werden. (wenns Gesetz nicht passt, biegen wirs solange bis es passt)
haften sollte hier imo der Softwarehersteller oder der Hersteller der zapfzäule, je nach dem wers verbockt hat.