29.05.2008, 06:54
Nein, ist nicht anders geregelt. Das Gesundheitszeugnis gilt ein Leben lang. Die Belehrungen nach dem IFSG sind durchzuführen, aber das kann der Arbeitgeber selber machen, und diese Belehrung ist KEINE medizinische Untersuchung.
Stuart,
Stuart,

"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." Groucho Marx