28.05.2008, 23:51
Wie man etwas formuliert...
Wenn es derselbe Fall ist, dann war die zufällige Empfängerin mittellos und hat das Geld ausgegeben. Der den Fehler bei der Überweisung gemacht hat, hat einen rechtlichen Anpruch auf Rückzahlung des Geldes, da die Empfängerin rechtlich nie Eigentümerin geworden ist. Allerdings hat man bei einer Mittellosen schlechte Karten auf Rückzahlung.
Das hierfür die Bank nicht haftet, kann ich schon nachvollziehen.
Habs doch noch gefunden ....http://www.n-tv.de/969468.html
Gruß vom Tribun
Wenn es derselbe Fall ist, dann war die zufällige Empfängerin mittellos und hat das Geld ausgegeben. Der den Fehler bei der Überweisung gemacht hat, hat einen rechtlichen Anpruch auf Rückzahlung des Geldes, da die Empfängerin rechtlich nie Eigentümerin geworden ist. Allerdings hat man bei einer Mittellosen schlechte Karten auf Rückzahlung.
Das hierfür die Bank nicht haftet, kann ich schon nachvollziehen.
Habs doch noch gefunden ....http://www.n-tv.de/969468.html
Gruß vom Tribun
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