28.05.2008, 17:40
Gummibär schrieb:Wenn ich die handgeschriebene Überweisung abgebe, wird die bei meiner Bank entweder eingelesen oder eingetippt. Die empfangende Bank erhält also auch hier nur elektronische Daten, warum bleibt sie hier verantwortlich?
Wenn Du nachweisen kannst dass hier ein Einlesefehler vorliegt kannst Du gegenüber der Bank Schadensersatz fordern.
Analog wäre ein Nachweis zu führen dass der Abragealgorithmus fehlerfrei war. Da dies nicht möglich ist muss eine Beweislastumkehr erfolgen, d.h. der Überweiser ist verantwortlich. Für mich gut nachvollziehbar!
carolusMAGNUS, friedlich!