Risiko bei On-Line-Überweisungen
Hi LW,
das von Dir angesprochene Problem ist für mich keines:

Wenn der Name falsch geschrieben ist, paßt bei der empfangenden Bank das Konto nicht dazu. Folge: Auftrag zurück an Sender - kann wegen fehlender Übereinstimmung nicht ausgeführt werden. So geschieht das doch auch, wenn ich mich auf einer manuellen Überweisung verschreibe.

Da ist die Bank interessanterweise nicht von ihrer Prüfpflicht entbunden, sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen.

Der Fall, daß einer Namen und Kontonummer falsch eingibt und daß dieses Datenpaar zusmmen tatsächlich existiert, dürfte wohl seltener sein als die Zahlenkombination für den Lotto-Jackpot.

Leider werden solche Urteile regelmäßig ohne Namen veröffentlicht. Mich würde da schon interessieren, welche Bank hier die Zahlung angenommen hat. Mir ist selbst schon gelegentlich ein Zahlendreher unterlaufen und siehe da, obwohl die Kontonummer existent war, wurde die Anweisung nicht ausgeführt. Das Geld war nach ein paar Tagen wieder auf dem Kto.

Habe eben auch einmal die AGB einer meiner Banken durchgelesen, das ist ein Job für Lebensmüde, aber einen Hinweis, der die im Schlußabsatz des Urteils gemachten Ausführungen begründet hätte, konnte ich da nicht finden.

GB zwar willig, seinen Standpunkt zu prüfen, vor allem wenn er im Zorn sozusagen gefüllt herumgepupt hat - hough - aber noch nicht überzeugt
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Risiko bei On-Line-Überweisungen - von Gummibär - 28.05.2008, 17:09
Risiko bei On-Line-Überweisungen - von wawi - 28.05.2008, 17:29
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