10.04.2008, 10:07
moin, da ich anwalt bin möchte ich auch ier meinen Senf dazugeben:
dein Ansprechpartner ist nicht der Händler sondern der Verkäufer-der händler hat ja nur gemarklert. auch bei privatverkäufen gibt es gewährleistungsrechte (nicht mit garantie verwechseln!)die können aber ausgeschlossen werden (mal in den Vertrag gucken). wenn die mängel für ein 10 jahre altes auto aber "üblich" sind- hilft auch die gewährleistung nicht weiter. also vor dem Kauf ei der dekra oder einem schrauber deines vertrauens checken lassen- und dann kann man immer noch auf die schnauze fallen.
dein Ansprechpartner ist nicht der Händler sondern der Verkäufer-der händler hat ja nur gemarklert. auch bei privatverkäufen gibt es gewährleistungsrechte (nicht mit garantie verwechseln!)die können aber ausgeschlossen werden (mal in den Vertrag gucken). wenn die mängel für ein 10 jahre altes auto aber "üblich" sind- hilft auch die gewährleistung nicht weiter. also vor dem Kauf ei der dekra oder einem schrauber deines vertrauens checken lassen- und dann kann man immer noch auf die schnauze fallen.