08.04.2008, 15:58
Jetzt muß ich mich auch mal kurz zu wort melden, da ich Autoverkäufer bin:
1.) Verkauf im Auftrag: Ist bei älteren Fahrzeugen oft ein relativ banaler Trick, um die Gewähröeistung auszuhebeln... Läßt sich recht leicht nachprüfen, wenn man schaut, wer der Vorbesitzer war und welche Haltedauer er bei dem Fahrzeug hatte, dann direkt mit dem VErtragspartner des Kaufvertrages vergleichen.
2.) Das mit der Airbagmatte: Wie schon von anderen gesagt, da hast DU pech, Du hattest kenntnis von dem Schaden und damit ist er nicht verschwiegen worden, Du hast ihn billigend in Kauf genommen
3.) GW-Garantie: Gibt es bei Fahrzeugen bis 10 Jahre bei Verkauf und 150.000 km, kann aber bei einzelnen Garantiegebern variieren, Zuzahlung ist da normal
4.) ZV würde ich auch auf ein leicht verzogenes Gestänge tippen, mal nen netten Handwerker gucken lassen
Wenn ich Dir noch etwas gutes tun kann, schick mir ne kurze PN
1.) Verkauf im Auftrag: Ist bei älteren Fahrzeugen oft ein relativ banaler Trick, um die Gewähröeistung auszuhebeln... Läßt sich recht leicht nachprüfen, wenn man schaut, wer der Vorbesitzer war und welche Haltedauer er bei dem Fahrzeug hatte, dann direkt mit dem VErtragspartner des Kaufvertrages vergleichen.
2.) Das mit der Airbagmatte: Wie schon von anderen gesagt, da hast DU pech, Du hattest kenntnis von dem Schaden und damit ist er nicht verschwiegen worden, Du hast ihn billigend in Kauf genommen
3.) GW-Garantie: Gibt es bei Fahrzeugen bis 10 Jahre bei Verkauf und 150.000 km, kann aber bei einzelnen Garantiegebern variieren, Zuzahlung ist da normal
4.) ZV würde ich auch auf ein leicht verzogenes Gestänge tippen, mal nen netten Handwerker gucken lassen
Wenn ich Dir noch etwas gutes tun kann, schick mir ne kurze PN
