10.05.2006, 00:34
Hallo Greg,
eine sehr interessante Information allerdings erlaube ich mir auf die wichtige Folgeargumentation den OLG Düsseldorf hinzuweisen. Die Erleichterung gilt demnach wahrscheinlich nur für Forenbetreiber, die dem Anspruchsteller die persönlichen Daten des zu Beklagenden herausgeben können. Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen.
Daher liegt nahe, dass auch zukünftig alle Betreiber von Rotlichtforen mit den bisherigen Risiken werden leben müssen. Darüber hinaus steht das Urteil im Richtungsweisenden Rechtstreit des Heise-Verlags ja auch noch aus.
Gruß von Sir Thomas
eine sehr interessante Information allerdings erlaube ich mir auf die wichtige Folgeargumentation den OLG Düsseldorf hinzuweisen. Die Erleichterung gilt demnach wahrscheinlich nur für Forenbetreiber, die dem Anspruchsteller die persönlichen Daten des zu Beklagenden herausgeben können. Es sei einem Forenbetreiber zumutbar, dass dieser die Identität und Adresse der Teilnehmer kennt, um diese im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben. Der Betreiber habe die Möglichkeit, die Teilnahme an dem Forum von einer Registrierung abhängig zu machen, bei der jeder Teilnehmer seinen Namen und seine Adresse angeben muss und dann erst das Recht erhält, unter einem Pseudonym Beiträge zu verfassen.
Daher liegt nahe, dass auch zukünftig alle Betreiber von Rotlichtforen mit den bisherigen Risiken werden leben müssen. Darüber hinaus steht das Urteil im Richtungsweisenden Rechtstreit des Heise-Verlags ja auch noch aus.
Gruß von Sir Thomas