10.05.2006, 09:09
Hallo Greg,
von einer solchen Prüfungspflicht auf Authentizität der Benutzerdaten sagt das Gericht in seiner Urteilsbegründung meines Wissens nichts. Es stellt nur die Zumutbarkeit fest. Sollten die Benutzerdaten sich als nicht korrekt erweisen, dann müsste folglich wieder der Forenbetreiber Adressat für das evtl. Vorgehen sein.
Es gibt auch weitere Überlegungen, die das Gericht überhaupt nicht berücksichtigt hat, denn oftmals kann ein Benutzer einer Aufforderung auf Unterlassung gar nicht selbst nachkommen, weil die Administratoren das nachträgliche Abändern der Postings unterbinden. Man kann das Ganze also noch sehr weit spinnen und verkomplizieren
Gruß von Sir Thomas
von einer solchen Prüfungspflicht auf Authentizität der Benutzerdaten sagt das Gericht in seiner Urteilsbegründung meines Wissens nichts. Es stellt nur die Zumutbarkeit fest. Sollten die Benutzerdaten sich als nicht korrekt erweisen, dann müsste folglich wieder der Forenbetreiber Adressat für das evtl. Vorgehen sein.
Es gibt auch weitere Überlegungen, die das Gericht überhaupt nicht berücksichtigt hat, denn oftmals kann ein Benutzer einer Aufforderung auf Unterlassung gar nicht selbst nachkommen, weil die Administratoren das nachträgliche Abändern der Postings unterbinden. Man kann das Ganze also noch sehr weit spinnen und verkomplizieren
Gruß von Sir Thomas