24.02.2008, 20:52
§ 184e StGB
Jugendgefährdende Prostitution
Dreizehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Wer die Prostitution 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Also denke nicht das man was zu befürchten hat, solange die Damen nicht auf em Gang stehen um uns zu empfangen.
Leider denken diese Spackos sie hätten immer irgendwelche Rechte, die sie nicht haben.
Jugendgefährdende Prostitution
Dreizehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
Wer die Prostitution 1. in der Nähe einer Schule oder anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Personen unter achtzehn Jahren bestimmt ist, oder
2. in einem Haus, in dem Personen unter achtzehn Jahren wohnen,
in einer Weise nachgeht, die diese Personen sittlich gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Also denke nicht das man was zu befürchten hat, solange die Damen nicht auf em Gang stehen um uns zu empfangen.
Leider denken diese Spackos sie hätten immer irgendwelche Rechte, die sie nicht haben.