03.01.2008, 11:22
Lümel schrieb:...Ist das rechtlich überhaupt zulässig.
Wie sich das rechtlich verhält wird Dir sicher erklärt sollte mal jemand um Einlass bitten, der anderes im Sinn hat als die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.


btp
Legastheniker haben Probleme mit der Umsetzung der gesprochenen zur geschriebenen Sprache und umgekehrt. Das sagt aber noch lange nichts über die Zungenfertigkeit aus.