13.01.2006, 23:51
Hallo,
vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas mit der rechtlichen Grundlage aus bzw hat damit schon Erfahrungen gemacht.
Also ein Bekannter von mir wurde im BHV FFM nach einen BJ in einer Videokabine von einem Ordnungshüter aufgegabelt und darauf aufemrksam gemacht, dass er sich gerade eine Ordnungswidrigkeit hat zu Schulden kommen lassen (Frz. mit einer Tusse vom Strassenstrich). Personalien wurden aufgenommen und er bekam gesagt, dass er vom Ordnungsamt Post bekommen würde. Alles schön und gut. Können diese Herren ein Bußgeld oder auch ein Platzverbot ausstellen?? Dass zumindest drohten sie ihm an. Wenn ja, mit welchen (finanziellen) Konsequenzen kann er damit rechnen??
Würde mich freuen, wenn jemand darüber Auskunft geben kann.
Im Vorraus schon mal Danke
Gruß Onkel
vielleicht kennt sich ja jemand von euch etwas mit der rechtlichen Grundlage aus bzw hat damit schon Erfahrungen gemacht.
Also ein Bekannter von mir wurde im BHV FFM nach einen BJ in einer Videokabine von einem Ordnungshüter aufgegabelt und darauf aufemrksam gemacht, dass er sich gerade eine Ordnungswidrigkeit hat zu Schulden kommen lassen (Frz. mit einer Tusse vom Strassenstrich). Personalien wurden aufgenommen und er bekam gesagt, dass er vom Ordnungsamt Post bekommen würde. Alles schön und gut. Können diese Herren ein Bußgeld oder auch ein Platzverbot ausstellen?? Dass zumindest drohten sie ihm an. Wenn ja, mit welchen (finanziellen) Konsequenzen kann er damit rechnen??
Würde mich freuen, wenn jemand darüber Auskunft geben kann.
Im Vorraus schon mal Danke
Gruß Onkel