26.06.2007, 10:29
nitram schrieb:man(n) wäre dann ja der biologische vater, aber muss man bei "samenraub" auch zahlen ?
Die Unterhaltspflicht ist ein Rechtsverhältnis zwischen 2 Personen, Kind und in diesem Fall Vater. Nichts was dritte (in Deinem Fall Mutter) getan haben oder tun beeinflußt dieses Verhältniss.
Evt. ist die Mutter in diesem Fall Schaensersatzpflichtig, kenne mich im Familienrecht nicht so aus, halte es aber auf für fraglich das ein Gericht ein Kind als Schaden bezeichnet.
Einzig die Mutter könnte keinen Unterhalt geltend machen.
mfg
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel.Matthäus 5,37