Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig zum Beschluss des Bundesverwaltung
(24.11.2024, 09:51)Lustwandel schrieb: Da steht das man nicht einfach alles als Sperrgebiet kennzeichnen darf sondern ein Sperrgebietsverordnung nur begründet erlassen darf. Wenn man darüber nachdenkt macht das ja auch Sinn.

........das sehe ich auch so.
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RE: Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig zum Beschluss des Bundesverwaltung - von MuschMusch - 24.11.2024, 15:51