Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig zum Beschluss des Bundesverwaltung
Da steht das man nicht einfach alles als Sperrgebiet kennzeichnen darf sondern ein Sperrgebietsverordnung nur begründet erlassen darf. Wenn man darüber nachdenkt macht das ja auch Sinn.
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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RE: Pressemitteilung der Polizeidirektion Braunschweig zum Beschluss des Bundesverwaltung - von Lustwandel - 24.11.2024, 09:51