05.06.2020, 18:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.06.2020, 19:04 von klausi_hans.)
(05.06.2020, 18:37)FK69 schrieb: Genau die Verornungen lesen es besteht nur eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in allen Bereichen.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-...i-100.html
"Kann das Abstandsgebot wegen der Art Dienstleistung nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht"
Das ist keine Empfehlung!
Das ist eine verbindliche Vorgabe.
D.h. im Zimmer muss auch eine Maske getragen werden. Zum Blasen darf die CDL die Maske abnehmen. Der Gast nicht.
Verkehr mit Maske (von beiden). An Küssen kann man scheinbar nicht gedacht.
Meines Erachtens gilt das Abstandsgebot auch zwingend für die Gäste untereinander. Das ist keine Empfehlung.
Praktisch ist ein 100% legaler Aufenthalt nur mit Maske möglich.
Dass das unrealistisch ist, steht auf einem anderen Blatt.