Sind alternative Dienstleistungen im Angebot?
Hallo Marco Polo II,

legale Möglichkeiten gäbe es schon.
Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter sind erlaubt, da sie nicht als sexuell Dienstleitung zählen.
Peep Shows sind allerdings aus anderen Gründen schon vor vielen Jahren verboten worden.
Striptease, Table Dance und auch der von Dir genannte Duschservice wären mit 1,5 m Abstand legal genießbar.
Das ist unabhängig davon, ob Striptease-Bars und Table-Dance-Clubs geschlossen sein müssen oder nicht.
Die Dienstleistungen als solche dürfen angeboten werden.
Den von Dir genannten Duschservice kannte ich bisher nicht.
Da kein generelles Verbot von Dreharbeiten in Filmstudios existiert, könnte man auch legal Pornos drehen und Gastdarsteller dazu "einladen".

Meine ursprüngliche Frage war, ob jemand einen konkreten Fall kennt, dass eine DL aus dem BHV eine alternative Dienstleistung anbietet.
Was das angeht, ist hier bisher kein Beispiel genannt worden.

Gruß,
random
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RE: Sind alternative Dienstleistungen im Angebot? - von random - 23.05.2020, 10:33