05.05.2020, 08:44
(05.05.2020, 07:59)die Wachtel schrieb: Bordelle sind weiterhin geschlossen...
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/...ft-oeffnen
Ich finde keinen Hinweis darauf, dass „eigene“ Wohnungen, in denen Prostituierte ihre Dienste anbieten, unter diese Regelungen fallen. Jedenfalls ist das „Gästezimmer„ in einer zu normalen Wohnzwecken gemieteten Wohnung rechtlich weder ein Bordell noch eine Prostitutionsstätte, wenn dort nur die Mieterin arbeitet. Für die ortsansässigen Huren, die nebenbei ein bisschen Kohle machen wollen eine gute Regelung

Genaueres kann man googeln (Prostitutionsstätte Wohnung)
Sollte es tatsächlich so einfach sein?

Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)