Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution?
Was ist daran kreativ Gesetzestexte zu lesen? Man beachte allein schon den von mir durch unterstreichen und Kursivschrift hervorgehobenen Teil:

(11.04.2020, 11:46)my2cents schrieb:
Zitat:a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

bb) In Nummer 9 werden nach dem Wort „Einrichtungen“ die Wörter „;  untersagt  ist auch jede sonstige Ausübung  des Prostitutionsgewerbes  im  Sinne  von  §  2  Absatz  3  des Prostituiertenschutzgesetzes“eingefügt.

Aber gucken wir doch mal in §2 Abs. 3 ProstSchG:
Zitat:(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er ...

§2 Absatz 3 richtet sich ausschließlich an Bordellbetreiber, Wohnungsinhaber, Inhaber von Agenturen, etc.
Da steht kein Wort über Anbieter von sexuellen Dienstleistungen = Huren selbst. Die sind in Absatz 2 definiert.

Gehen die in BaWü allen Ernstes davon aus, dass Prostitution nur in Abhängigkeit von Dritten statt findet? Für wie blöd halten die die Huren eigentlich?
Die Begriffsdefinition aus Absatz 1 des selben §2 hätte die Prostitution wirklich verboten:
Zitat:(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.

In der aktuellen Fassung der Verordnung von einem kompletten Prostitutionsverbot in BaWü zu sprechen ist faktisch schlicht falsch.

Inzwischen kann ich mir auch denken wieso die handwerklich so "daneben greifen" und das Kind nicht beim Namen nennen wollen: Das würde ein direktes Berufsverbot für Prostituierte bedeuten. Erwähnen sie explizit die Definitionen aus §2 Absatz 1 oder 2 entstehen daraus Entschädigungsansprüche gemäß IFSG für die selbständigen Huren, die auch jetzt schon so gut wie nicht mehr arbeiten können. Aktuell entziehen sie nur die gängige Arbeitsgrundlage, Ansprüche auf Entschädigung haben derzeit nur die Huren, die bei den Anbietern gemäß Definition §2 Abs. 3 angestellt sind und deswegen z.B. den Job verlieren oder weniger Geld kriegen.

Also gar nicht mal so Doof die Schwaben, die haltens Geld zusammen. Und sie wollen wieder gewählt werden: Erklär mal einem Arbeiter bei Mercedes oder Porsche, dass aus dem selben Nottopf auch die Huren bezahlt werden zu denen er offiziell  ja nie gehen würde. Oder dessen konservativem grün wählendem Anhang, die die Kohle des eigenen Mannes aus der Umweltverpesterindustrie nur mit schlechtem Gewissen ausgibt...
Was ich davon halte sage ich lieber nicht. Wer hier jahrelang brav Steuern zahlt soll auch in Krisenzeiten profitieren können und nicht so hinterfotzig hintergangen werden. Allein die 25 Euro nach dem Düsseldorfer Modell machen mal eben 9.000 Euro im Jahr. Das entspricht der Lohnsteuer auf 50.000€ Jahreseinkommen!
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Es bedanken sich: Analdehner,MrMoney777,mygirl,Makaha,Jan_Meyer,Chris33,Sexgolfer,Helmut Werwitzki,DanTheMan


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RE: Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution? - von my2cents - 11.04.2020, 19:04