Eilmeldung Bundespressekonferenz
Der stellvertretende Pressesprecher gab heute in der turnusmäßigen morgendlichen Pressekonferenz in Berlin folgendes bekannt:

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Absprache mit dem Bundeskanzleramt folgende Erleichterungen für die durch das Prostitutionsverbot z.Zt. bestehenden Einschränkungen beschlossen:

Allen Prostitutionsverrichtungsstätten ist ab sofort erlaubt ein „Glory Hole“ anzubieten. Mittels Trennwand und „Glory Hole“ kann der Kontakt zwischen Gast und CDL ermöglicht werden.

Allerdings darf die Dienstleistung am männlichen Gast nicht mündlich sondern ausschließlich händisch durch die CDL erfolgen. Weibliche Gäste dürfen am „Glory Hole“ mittels Dildo befriedigt werden. Durch Trennwand und „Glory Hole“ wird eine Coronainfizierung zuverlässig verhindert.

Die Bezahlung der Dienstleistung hat am Eingang am Terminal per EC- oder Kreditkarte zu erfolgen. Eine Bargeldzahlung ist zur Vermeidung von Infektionsübertragungen ausdrücklich untersagt. Damit werden die Gäste auch auf das bevorstehende bundesweite Bargeldverbot vorbereitet.

Folgende Gebühren sind für diese Dienstleistung zu entrichten: Bundeskasse 25 €, Prostitutionsverrichtungsstätte 25 €, CDL 25 €.

Mit dieser Ausnahmeregelung soll laut Bundesgesundheitsministerium der übergroße sexuelle Leidensdruck in der Bevölkerung gelindert werden.

Die Ausnahmeregelung tritt laut Bundesgesundheitsministerium ab sofort in Kraft.
Ein kluger Mann wird sich mehr Gelegenheiten verschaffen, als sich ihm darbieten (Francis Bacon)Winke
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Es bedanken sich: Lustwandel,memphis,Al-B.,Pal,matze,dicker300,streuner-strolch,cpuuu,verweser


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Eilmeldung Bundespressekonferenz - von nobby - 01.04.2020, 08:49