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(06.03.2015, 19:06)arno_nym schrieb: Bei Dona Carmen gibt es schon einen ersten Überblick:
Klingt erst mal shocking! Ziemlich umfangreich, erinnert mich daran als ich das erste Mal die ISO 2000 Zertifizierung gesehen habe.
Daraus hat sich dann ein ganzer Berufszweig entwickelt, mit Schulungen, Auditoren,
Fachberatern.
Wird hier wahrscheinlich ähnlich laufen und für Juristen eine neue Einnahmequelle werden. Na jedenfalls besser als Abmahnanwalt.
Könnte durch den erhöhten Verwaltungsaufwand den Konzentrationsprozess zu Großbordellen verstärken.
Was die Hygiene angeht, kann ich dem Gesetzesentwurf nicht wiedersprechen.
Schöne Grüße
pP
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Mindestanforderungen, Standards, Vorschriften, Hygiene, etc. ... erklär mir mal einer, warum hier nicht einfach die für das Hotelgewerbe genommen werden !? Wenn man sieht, was da rauskommt kann da jeder leicht mithalten !
Ist doch fast das selbe - nur, dass man hoffentlich weniger schläft, oder ?
Und getrennte Sanitäreinrichtungen ? Würde Sinn machen, wenn man bei der Interaktion Vollkörperlatex trüge !
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(07.03.2015, 11:40)peterPowers schrieb: Könnte durch den erhöhten Verwaltungsaufwand den Konzentrationsprozess zu Großbordellen verstärken.
Man muß sich ja nur die anderen Länder (z.B. Österreich, Türkei, Australien) anschauen, in denen es so eine Genehmigungspflicht gibt. Bei uns werden viele Läden zumachen müssen, vor allem die Kleinen. Einige von denen machen vielleicht illegal weiter (=> Nervenkitzel ). Vielleicht werden auch neue Geschäftsmodelle entstehen, etwa wie in Pattaya. Das heißt: irgendwelche Bars zum Kennenlernen, Ficken muss man dann im Hotel oder Stundenzimmer.
Sobald das Gesetz raus ist werde ich bei "meiner" Abgeordneten trotzdem mal nachfragen, wie man sicherstellen will, dass die Läden eine faire Chance haben, um durch die Genehmigungspflicht zu kommen. Kondompflicht und Registrierungspflicht für die Damen halte ich dagegen eher für Peanuts. In der Genehmigungspflicht liegt der Hund begraben...
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Um das Beispiel Österreich mal mit konkreten Zahlen zu untermauern:
Von 800 Bordellen sollen bis jetzt knapp 10% eine Genehmigung erhalten haben. Der Rest ist demzufolge illegal und könnte jederzeit geschlossen werden.
Die Info habe ich aus einem anderen Forum. Geschrieben von einer CDL, die in der Materie bewandert ist.
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(07.03.2015, 18:15)a schrieb: Sobald das Gesetz raus ist werde ich bei "meiner" Abgeordneten trotzdem mal nachfragen, wie man sicherstellen will, dass die Läden eine faire Chance haben, um durch die Genehmigungspflicht zu kommen. Kondompflicht und Registrierungspflicht für die Damen halte ich dagegen eher für Peanuts. In der Genehmigungspflicht liegt der Hund begraben...
Tja da haste recht. Du wirst sehen: 90 % der Puffs werden schliessen müssen!
Tönt so harmlos: Puffs brauchen eine Genehmigung. Ist doch kein Problem. Isch ja auch gut so!
Nur sind die Kritieren, um eine Bewilligung zu erhalten wohl nicht im Gesetz festgelegt, sondern werden von den Behörden nach Bedarf und vor allem nach Willkür gemacht.
In CH im Kanton Tessin, war das z.B. so: Es gab 35 sog. Kontaktbars. Das waren im Prinzip Hotels: Unten Bar, wo Mann die Weiber anschauen konnte und oben die Zimmer zum Verrichten. Soweit eine gute Sache, da von Aussen absolut nicht sichtbar war, dass das ein Puff ist. Hat auch niemanden gestört. Da es eben kaum jemand gemerkt.
Dann haben die Behörden festgelegt, dass es im Unkreis von soundsoviel Metern eines Puffs keine Wohnung sein darf. Naja hat auch niemand gekratzt. Die Puffs waren ja schon häufig da, bevor die Wohnungen gebaut wurden. Und wenn schon: Müssten halt die Wohnungen verlegt werden.
Naja bis dann eines Tages innert zwei Wochen 34 Dieser Bars von der Polizei geräumt und versiegelt wurden. Ein einziges hat die Kriterien erfüllt. Eines war zwei Meter zu nahe. Aber zwei Meter sind halt zwei Meter.
Bin überzeugt, dass sich die Lage auch in D grundlegend ändern wird!
Sagesesam
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(07.03.2015, 11:40)peterPowers schrieb: Könnte durch den erhöhten Verwaltungsaufwand den Konzentrationsprozess zu Großbordellen verstärken. Nein, denen wird es zuerst an den Kragen gehen.
Sieht Mann ja auch mit den Razzien in den Saunaclubs.
Einfach solange Razzia machen, bis der Ofen aus ist.
Irgendwas finden die Behörden dich immer, was angeblich nicht in Ordnung ist.
Sagesesam
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07.03.2015, 21:53
So, nun ist Phase 2 angelaufen: wir haben einen Presseartikel rausgehauen und schauen nun, was da zurückkommt.
Falls ihr was in die Richtung lest oder gar selbst Kontakte zu den Medien habt würden wir uns über eure Unterstützung freuen.
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Ist gut gemeint der Brief.
Aber der Schuss geht hinten raus,
Sagesesam, leider ...
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(07.03.2015, 22:48)sagesesam schrieb: Ist gut gemeint der Brief.
Aber der Schuss geht hinten raus,
Sagesesam, leider ...
Lieber Eidgenosse, das hätt ich doch gern etwas genauer gewußt ...
Um mal auf Deine vorherigen Punkte anzuspielen: Du vergisst den Faktor Geld ! Es ist schlicht ein Milliardengeschäft und die deutschen Städte (etliche) brauchen die Kohle.
Also was wollen die ? Weiter möglichst viel Umsatz plus eine gut überschaubare Landschaft, um hier leicht eintreiben zu können. Voila: tausche 30 Kleinbordelle gegen 5 Große ! Dafür ja die Geschichte aus Freiburg, wo es grad so passiert.
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Ganz einfach. Aha, es gibt Probleme im Milieu.
Das geht doch nicht!
Also muss Frau Prostitution ganz einfach verbieten.
Problem gelöst!
Sagesesam
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(07.03.2015, 20:51)sagesesam schrieb: Nein, denen wird es zuerst an den Kragen gehen.
Sieht Mann ja auch mit den Razzien in den Saunaclubs.
Einfach solange Razzia machen, bis der Ofen aus ist.
Ich sehe das Problem durchaus, nur bin ich der Meinung, dass
die Investoren die hinter Großbordellen stehen den nötigen finanziellen Rückhalt haben um die wahrscheinlich anstehenden Musterprozesse durchzuziehen.
Und gegen Behördenwillkür einzelner Lokalpolitiker / Beamter helfen am besten fette Schadensersatzforderungen, vorgetragen von kompetenten Anwälten.
Nach ein paar entsprechenden Musterklagen werden die dann schnell merken was geht und was nicht.
In Deutschland gibt es auch noch den sogenannten Bestandsschutz und damit verbundene Übergangsfristen.
Wird man im Zweifelsfall auch einklagen müssen.
Die Lupi in Mannheim besteht, wegen des Bestandsschutzes, seit Jahrzehnten legal mitten in einem Sperrgebiet. (Wohnviertel)
Wir können da unterstützend wirken indem wir böse Leserbriefe schreiben wenn unsere Lokalpolitiker unsere Steuergelder für Prozesse gegen Bordelle verschwenden.
Habe ich in einem Fall schon gemacht.
Schöne Grüße
pP
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16.04.2016, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2016, 10:25 von Verchromte Stossstange.)
Sorry, wenn ich mich einmische, ich schaue hier ja zugegebenermaßen nur selten rein,
meine P6-Baustelle im Web ist ja ne andere, wie einige von Euch wissen.
@smacks: Wir hatten ja auf einer anderen Plattform schon mal drüber diskutiert -
Dein Engagement in Ehren, aber jegliche Freier-Aktion gegen das neue Gesetz ist kontraproduktiv. Du erreichst das Gegenteil. Das hat folgende Gründe:
1. Hier geht es nicht um eine rationale Debatte. Hier geht es um Ideologie. Bei dem Thema sind nur Überzeugungstäter unterwegs. Deshalb ist es nutzlos, dass Du Argumente lieferst. Denn die will eben kein Überzeugungstäter hören - weil für sie die Folgerung schon fest steht: Prostitution ist für die Treiber dieses Gesetzes - vor allen Dingen für diejenigen aus der Ecke der Frauenrechtlerinnen - etwas Böses, Unanständiges, Kriminelles und Menschenverachtendes. Dass es Frauen gibt, für die Sex mit Unbekannten keine Überwindung ist, sondern ein hinnehmbarer Aufwand, um passabel zu verdienen, passt nicht in deren Weltbild - vermutlich, weil ihrer Ansicht nach Frauen in der Sexualität immer nur Opfer sind - sogar in den heimischen Schlafzimmern.
2. Hier dreht sich eine Schweigespirale. Das Thema ist so wertgeladen besetzt, dass sich die große Mehrheit der Gegner nicht traut, ihren Protest nach draußen zu schreien - wer sich da positioniert, wird als frauenfeindlich gebrandmarkt. Vermutlich gibt es eine Menge männlicher Bundestagsabgeordneten,
die eigentlich liberal gegenüber der Prostitution aufgestellt sind - Insider-Journalisten in der Bundespressekonferenz gehen davon aus, dass sich mal locker die Hälfte der Abgeordneten im einsamen Berlin regelmäßig das Heimweh wegblasen lässt. Und genau deswegen sagen die zum neuen Gesetz keinen Piep:
Die haben nämlich Schiss, dass sie dann angeprangert werden. Und wenn das erst rauskommt, dass sie nach dem Verkehrsausschuss auch noch Anschlussverkehr haben, war es das mit der politischen Karriere. Maw: Bei diesem Gesetz belügt ein ganzes Parlament sich selbst - und im Grunde weiß es auch jeder.
3. Aufgrund dieser Konstellation wird alles in der öffentlichen Debatte ignoriert, was gegen das Gesetz spricht, und alles aufgebauscht, was dafür zu sprechen scheint. Und so ist es auch mit Deinen Pressemeldungen und Zeitungsartikeln. Freier, die gegen das Gesetz protestieren, werden als Bestätigung gelesen: Seht her, die Szene schreit "Aua", dann müssen wir ja auf dem richtigen Weg sein. Und ansonsten bist Du als Freier in der Debatte aus Sicht der Gegner(innen) ja ohnehin ein frauenmissbrauchendes Monster. Nein, nein - die einzigen, die glaubhaft dagegen protestieren können und bei den Journalisten auch Gehör finden, sind die Hurenverbände.
4. Wenn Du wirklich etwas gegen das Gesetz auf den Weg bringen willst, dann musst Du es öffentlich - loben, loben, loben.
Damit kommen die am wenigsten klar.
Nix für ungut...
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Nach den Einschätzungen, die man in den letzten Wochen vom Bundesrat(BR) zum neuen P-Gesetz gelesen hatte, gab es ja schon begründete Hoffung, dass man dort wirklich gewillt ist, etwas an dem Entwurf der Regierung zu ändern. Das Ergebnis der Abstimmung über die Vorschläge im BR vom letzten Freitag, dem 13.05. hat alle diese Hoffnungen zerstört. Der BR hat sich in der Abstimmung gegen fast alle Vorschläge seiner Fachausschüsse gestellt. Ich weiß, wir leben in einer Demokratie, aber dieses realitätsfremde Gehabe dieser Politikergeneration finde ich eine Sauerei. So ignorant kann man mit dem Thema und den Betroffenen nicht umgehen.
Hier eine Video zur Abstimmung was gefordert wurde und wie abgestimmt worden ist. Es ist niederschmetternd.
https://www.youtube.com/watch?v=JgcbKwHEmiU
Und hier eine Auflistung dazu: http://www.voice4sexworkers.com/wp-conte...nalyse.pdf
Hier nochmal die Vorinfos: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/berat...56-16.html
- Entwurf der Regierung
- Empfehlung der BR Ausschüsse
- Beschluss des BR
Da werden nur noch Klagen der Betroffenen helfen.
Es ist aber schon zu erwarten, dass zukünftig in großen Teilen in D illegal gevögelt werden muss.
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Habe mir das mal durchgelesen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellu...23946.htm
Wichtiges zum Entwurf des neuen Prostitutionsgesetz:
Seite 85: Gang-Bang verboten
Seite 86: Flat- Rate verboten
Seite 92: im Arbeitszimmer der SDL darf zukünftig nicht mehr geschlafen werden.
Meine Anmerkung: das ist Politiker – Quatsch; das treibt manche noch mehr in die Armut.
Sie müssen folglich in der Stadt noch eine Zweitwohnung anmieten (allein oder mit Kollegin). Dies kostet unnötig Geld. Die meisten haben kein Auto: dann kommen täglich noch Taxikosten hin und zurück dazu. Das wird über das Jahr teuer. Und wenn sie angeblich 20 – 24 Std. nonstop wie ein Arzt im Hospital arbeiten, aber in Wirklichkeit schlafen, wer kontrolliert dies? Eine Wanze?
Wenn Tür zu: schläft sie illegal oder arbeitet sie dann gerade legal?
……. Also: illegales schlafen ist zukünftig im Arbeitszimmer verboten!!!
…….und wenn sie dann bei der Arbeit aus Müdigkeit kurz einnickt, spricht man dann hier schon von unterstelltem illegalen Verhalten?
Seite 98: Kondompflicht; da heißt es u.a.:
Die konkrete Ausgestaltung der sexuellen Dienstleistungen bleibt gleichwohl eine höchstpersönliche Angelegenheit, die zwischen Prostituierten und deren Kunden einvernehmlich zu regeln und damit dem Einflussbereich des Betreibers entzogen ist.!!!!!!!
Meine Anmerkung:
Also hier keine Betreiberkontrollen, höchstens vielleicht Wanzen oder versteckte Kameras.
Seite 104: §32, Abs. 1: ……..eine Verpflichtung von Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen zur Verwendung von Kondomen beim entgeltlichen Geschlechtsverkehr eingeführt. Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
Seite 105: ……. allerdings ist es derzeit für viele Prostituierte auch in den Bundesländern, in denen bereits eine Kondompflicht besteht, schwierig, gegenüber ihren Kunden auf einer Kondomverwendung zu bestehen, insbesondere wenn die Kunden durch die Verbreitung offener oder verklausulierter Werbung den Eindruck gewinnen, dass ungeschützter Geschlechtsverkehr ein „ganz normales“ und leicht aufzufindendes Angebot sei.
………..Das Verbot erstreckt sich neben der expliziten Werbung für vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr „ohne Kondom“ auch auf szenetypische Abkürzungen wie beispielsweise „AO“, „FO“ oder sprachliche Umschreibungen wie z. B. „naturgeil“, „tabulos“.
Meine Anmerkung : Dies bedeutet, dass wir in Zukunft in unseren Berichten nicht mehr die Wörter AO, FO, tabulos u. naturgeil verwenden dürfen. Sonst machen wir Werbung bzw. haben bereits unterstellte, illegale Sexpraktiken durchgeführt und können dann bestraft werden!
Interessant noch auf dieser Seite: …..denn allein durch eine Kondomverwendung beim Geschlechtsverkehr können einige Risiken sexuell übertragbarer Erkrankungen nicht sicher ausgeschlossen werden.
Seite 107, Nr.: 3: Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer als Kunde oder Kundin den Geschlechtsverkehr ohne Kondom ausübt. Kunden und Kundinnen können auch dann wegen eines Verstoßes gegen die Kondompflicht belangt werden, wenn nach der jeweiligen Art der Sexualpraktik das Kondom nicht am eigenen Körper, sondern am Körper des Prostituierten zum Einsatz kommen müsste.
Seite 108, §33, Abs. 3: ….können Verstöße gegen die Kondompflicht mit sehr hohen Bußgeldern belegt werden.
Meine Anmerkung hierzu: Dies ist event. eine Diskrepanz zur Seite 107, da spricht man von Ordnungswidrigkeit. Eine Ordnungswidrigkeit kann nie durch ein hohes Bußgeld belegt werden!!
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09.07.2016, 09:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2016, 09:38 von Verchromte Stossstange.)
(17.05.2016, 07:46)Cicassos schrieb: Da werden nur noch Klagen der Betroffenen helfen.
So ist es. Wollen wir hoffen, dass die Hurenverbände irgendeine mutige Kollegin finden, die bereit ist, den Medienhype auszuhalten und die wegen Einschränkung ihrer Grundrechte (Einschränkung der Berufsausübung, der freien sexuellen Entfaltung und der informationellen Selbstbestimmung) bis vor das BVerfG geht.
Denn soweit wird die Alice-Schwarzer-Connection gehen...
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Zitat:nicht mit dem grundgesetzlich geschützten Recht auf freie Berufsausübung vereinbar, so Lehrieder. „Man kann auch anderen Frauen nicht verbieten, während der Schwangerschaft Sex zu haben oder gefahrengeneigte Tätigkeiten auszuüben“
Da könnte man mal angestellte Zahnärztinnen fragen.
Zitat: Wenn ein Zuhälter allerdings eine Schwangere zur Prostitution zwinge, sei dies nach dem neuen Gesetz Zwangsprostitution.
Nur gut, dass das neue Gesetz Schwangere endlich schützt. Wie hielten die das nur bis jetzt ohne Schutz aus?
Übrigens, Lehrieder ist (war in einem früheren Leben ) Rechtsanwalt!
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09.07.2016, 14:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.07.2016, 14:03 von Cicassos.)
Zitat:Wenn ein Zuhälter allerdings eine Schwangere zur Prostitution zwinge, sei dies nach dem neuen Gesetz Zwangsprostitution.
Zuhälterei ist seit langem strafbar, ob sie schwanger ist oder nicht ist völlig irrelevant, wie blöd sind die Pressefuzzies eigentlich ?
Zitat:Bordelle sollen nicht mehr mit schwangeren Prostituierten werben dürfen. „Wer wirbt, macht sich strafbar“, so Lehrieder. Das Verbot gelte allerdings nur für Bordelle, nicht für selbstständige Prostituierte.
Gerade schwangere Prostituierte (die häufig aus Osteuropa kommen) sollen nun besser geschützt sein.
Ich kenne das sowieso nur aus Privatanzeigen und nicht aus Bordellwerbung.
Wenn Prostituierte häufig aus Osteuropa kommen, wird ein Großteil derjenigen, die schwanger sind, wohl auch dorther kommen.
Trotzdem hört es sich so als, als ob man sie zuhause schwängert um sie hier anzubieten. Das glaube ich so nicht.
Zitat:Lehrieder hat sich nicht nur auf dem Papier informiert. Er begab sich mit zwei Kolleginnen aus dem Bundestag in die finsteren Ecken Berlins, um sich die Arbeitsbedingungen anzusehen.
Ja, im Bundestag hatte er letztens die Meinung vertreten, er hätte mit Huren in Berlin gesprochen, die allesamt mit der "Loverboy-Methode" gekommen sind. Bei geschätzen 200.000 Prostituierten in (Emma schätzt 400.000; neuerdings sprechen Leute aus der Koalition sogar von 700.000) kann das niemals sein, soviele Loverboys kann es nicht geben. Realitätsfremd, erstunken und erlogen ist das. Menschen wie er halten andere für blöd.
Zitat:Aber inzwischen erhält Lehrieder Freundschaftsanfragen auf Facebook – von Wortführerinnen für mehr Rechte der Sexarbeiterinnen.
So ein Quatsch, das glaubt er oder die Zeitung doch selbst nicht. Er entrechtet Sexarbeiterinnen und deren Wortführerinnen stellen Freundschaftsanfragen ?? Wie bescheuert ist das denn. Niemals wird das passieren.
Hab gerade mal bei FB nachgesehen. Keine hat er in der letzten Zeit hinzugefügt.
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Lassen wir mal alle Experten bei Seite.
Hier das Mutterschutzgesetz,das sicher auch für Prostituirte geltensollte.
http://www.lfu.rlp.de/Aufgaben/Gewerbeau...gerschaft/
Gruß
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@woller
ich meinte eher dieses!
Zitat:Beschreibung des Tätigkeitsbereiches, aus dem hervorgeht, dass überwiegend Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen eine Infektionsgefahr nicht auszuschließen ist.
Wenn Paule recht hätte, dann wäre das Infektionsrisiko einer Zahnärztin bei ihrer Arbeit ...
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Hier wurde bereits erwähnt, dass Doña Carmen eine Verfassungsklage gegen das verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz plant. Die Kontodaten für das entsprechende Soli - Konto sind mittlerweile im Umlauf.
Frage an die Mods: darf man die hier posten?
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