23.01.2010, 10:06
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Zitat:22.01.2010 14:40 Uhr WÜRZBURG
Amtsgericht verurteilt 75-jährigen: Prostitution im Büro kostet 1.500 Euro
Keine Nutzungsänderung beantragt
Eigentlich wäre der ganze Ärger nicht nötig gewesen. Dort, wo das von dem 75-Jährigen verwaltete Anwesen liegt, ist Prostitution nämlich erlaubt. Der Rentner hätte halt nur einen Antrag auf Nutzungsänderung der Heidingsfelder Immobilie stellen müssen.
Weil er das nicht getan hat, bekam er einen Bußgeldbescheid über 3500 Euro, gegen den er Einspruch einlegte. Nun steht der 75-Jährige vor dem Amtsrichter.
Der Rentner verwaltet eine 1964 als Werkstatt mit Büroräumen genehmigte Werkshalle. Inzwischen wird hier aber nicht mehr gehämmert und auch nicht mehr getippt. In den ehemaligen Büroräumen gibt's Sex gegen Geld, in der ehemaligen Werkshalle sind Appartements entstanden. Und außerdem wurde noch ein Treppenhaus angebaut. Wann die Nutzung des Gebäudes geändert wurde, weiß der Verwalter nicht. Und wem das Gebäude gehört, ist bislang auch nicht klar.
Den Polizeibeamten, die die Baukontrolleure alarmierten, war das egal. „Und das, obwohl ich ihnen gesagt habt, ich kann die Nutten raus tun, das ist kein Problem“, erklärt der Rentner dem Amtsrichter.
Darum geht's aber nicht. Wer eine Werkshalle zu einem Wohngebäude macht, muss eine Baugenehmigung einholen. Egal, was in der Immobilie stattfindet. Und wenn der Verwalter gleichzeitig Vermieter ist, ist er auch für den Antrag auf Nutzungsänderung zuständig.
Bußgeld in drei Raten fällig
Dennoch hat das Gericht ein Einsehen mit dem 75-Jährigen. „Das ist kein Schwarzbau“, sagt der Vorsitzende in der Urteilsbegründung“. Der Rentner habe „nichts errichtet, was nicht genehmigt worden wäre“. Deshalb reduziert das Gericht das Bußgeld um 2.000 auf 1.500 Euro. Und die darf der 75-Jährige laut der rechtskräftigen Entscheidung auch noch in drei Raten zahlen.
Inzwischen hat der Rentner übrigens die Nutzungsänderung beantragt. Genau wie eine Dame, die in derselben Straße, aber weiter vorne und innerhalb des Sperrgebiets, eine Erdgeschosswohnung zu Räumen für „Körpertherapie und Wellness“ umbauen will. Diesen Antrag hat der Bauausschuss aber einstimmig abgelehnt, weil es sich bei dem geplanten Wellness-Tempel „nach rechtlichen Gesichtspunkten“ um einen „bordellartigen Betrieb“ handelt.
Einen kleinen Nebenkriegsschauplatz eröffneten Reinhart Stumpf, der Verteidiger des 75-Jährigen und Amtsgerichtsdirektor Roland Stockmann während des Prozesses. Nachdem der städtische Baukontrollmeister Zeugengeld beantragt hatte, wies Stockmann darauf hin, dass die Stadt die „einzige Würzburger Behörde ist“, die der Justiz Zeugenaussagen während der Arbeitszeit quasi in Rechnung stelle. Stumpf fand das auch ärgerlich und vermutete, dass „der Aufwand, die der Stadt entgangene Arbeitszeit zu berechnen“, wahrscheinlich teurer sei als die Zeit, die der städtische Mitarbeiter im Gericht verbracht habe. Dann tat der der langjährige Fraktionschef der Würzburger Liste (WL), der bis 2008 im Stadtrat saß, seinen Unmut gegen dieses Gremium kund. Die Sitzungszeiten seien nicht auf Freiberufler ausgerichtet, erklärte Stumpf. „Wir überlassen diese Plattform zweiten und dritten Qualitäten.“ Der Amtsgerichtsdirektor, der kein Freiberufler ist, sagte, dass auch ihm die Zeit fehle, sich politisch zu engagieren.
Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
Grüße Pat und Patachon