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Prostitutionsschutzgesetz und Aufnahme/Schlucken - Druckversion

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Prostitutionsschutzgesetz und Aufnahme/Schlucken - cumshot78 - 01.06.2018

Hallo Kollegen,

nach einer längeren Pause bin ich seit einigen Woche wieder in meinem Lieblingshobby unterwegs ... zum ersten mal, seit der Einführung des neuen Gesetzes. Mir ist mittlerweile bekannt, dass Blasen ohne Gummi nicht mehr erlaubt ist, und auch nicht darüber berichtet werden darf.

Nun gibt es aber Läden, die werben auf ihrer Homepage noch ganz öffentlich mit „Aufnahme“ und „Schlucken“, und werfen somit für mich zwei Fragen auf:

Mache ich mich strafbar, wenn ich diese Dienstleistung in Anspruch nehme? Ist ein fernschuss in den Mund gewissermaßen erlaubt, wenn der dazu führende Akt komplett mit Kondom ausgeführt wurde?

Dürfen diese Dienstleistungen in Berichten erwähnt werden, oder verstößt das gegen die Forumsregeln?


RE: Prostitutionsschutzgesetz und Aufnahme/Schlucken - BlackKnight - 01.06.2018

Bei der DL: Wo kein Kläger, da kein Richter...

Hier im Forum wird es restriktiv ausgelegt, d.h. es darf nicht darüber berichtet werden. Andere Foren mir dieser Sparte sehen das anders... Winke


RE: Prostitutionsschutzgesetz und Aufnahme/Schlucken - Stuart - 01.06.2018

Wir haben dazu relativ klare Forenregeln formuliert. Danke.

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