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Normale Version: Straßenstrich Saarbrücken - Orte und Einschränkungen ab 2014
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**** Dürfte Anfang 2019 durch eine neue, umfassende Sperrbezirksverordung ersetzt worden sein. Ob Regelungen weiter gültig sind, habe ich nicht geprüft.
Siehe Prostitution Saarbrücken ****


Seit dem 01.04.2014 ist in Saarbrücken eine neue Sperrbezirksverordnung gültig!

Ganz Saarbrücken ist Sperrbezirk, bis auf die unten aufgeführten Ausnahmen.

Auch eine Zeitbeschränkung wurde eingeführt (Ausnahme siehe Beitrag 2):
Erlaubt ist die Prostitution:
- vom 01.11. bis 31.03. von 20.00 bis 6.00 Uhr
- vom 01.04. bis 31.10. von 22.00 bis 6.00 Uhr

Auf dem Flyer ist eine zusätzliche Beschränkung vermerkt:
Sonn- und Feiertags ist die Prostitution verboten!
Hier ist die Prostitution 24 Stunden erlaubt.

Steht zwar so nicht in der Verordnung (s.u.), wurde aber früher in der Presse sinngemäß so beschrieben:
Der Platz dient den  Prostituierten im Projekt „Le Trottoir“.

Sperrbezirksverordnung schrieb:a) das Gelände zwischen Bahnlinienüberquerung Dudweilerstraße und Einfahrt Parkplatz Richtung Bormannspfad (Gemarkung 1014 St. Johann, Flur 29, Flurstücke 45/18 und 273/45)
[Bild: attachment.php?aid=3371]
Dudweiler Landstraße

Sperrbezirksverordnung schrieb:b.a) der Bereich der Dudweiler Landstraße ab Bahnlinienüberquerung (Flurstück 25/20) bis zur Homburg-Treppe

Skizze aus dem Flyer:
Dr.-Vogeler-Straße

Sperrbezirksverordnung schrieb:b.b) der Bereich der Straße Deutschmühlental zwischen Eisenbahnviadukt (Straßenkilometer 1,250) und Einmündung Dr.-Vogeler-
Straße (L 273), die Dr.-Vogeler-Straße
(L 273) bis Einmündung Metzer Straße mit Ausnahme des an der Dr.-Vogeler-Straße am Haupteingang des Hauptfriedhofs gelegenen Parkplatzes mit Bushaltestelle sowie des im Kreuzungsbereich Dr.-Vogeler-Straße/Metzer Straße gelegenen Parkplatzes mit Friedhofsbezug,
Hochstraße (B 51)

Sperrbezirksverordnung schrieb:b.c) die Hochstraße (B 51) ab Von-der-Heydt–Brücke bis Einmündung Frankenstraße